21.12.2020, 19:26
Hallo meine Lieben,
da ich ja an einer Heilkunst-Studentin sitze, kam mir eine Frage ob der Zulassungsbeschränkungen in den Sinn. Ihr setzt voraus, dass die StudentInnen mindestens drei Ohnegleichen & ein Erwartungen Übertroffen vorweisen müssen. Was entsprechend vier UTZ-Kurse macht.
Allerdings beinhaltet das Canon zur Heiler Ausbildung die Voraussetzung von fünf (festgeschriebenen) UTZ-Kursen. Werden diese nicht auch zwangsläufig als Voraussetzung für das Studium, welches als Ersatz für die Ausbildung dient, angesehen? Oder wird auch jemand angenommen, der beispielsweise in vom Studiengang fremden Fächern die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen mitbringt, sofern die Noten stimmen?
Irgendwie bin ich da gerade ein wenig in dem Zwiespalt, wo die vom Canon vorgegebene Information in eurer Interpretation verankert und wiederzufinden ist, da ich mich zumeist daran orientiere, was uns die liebe Rowling an die Hand gegeben hat.
Liebe Grüße,
Nina
da ich ja an einer Heilkunst-Studentin sitze, kam mir eine Frage ob der Zulassungsbeschränkungen in den Sinn. Ihr setzt voraus, dass die StudentInnen mindestens drei Ohnegleichen & ein Erwartungen Übertroffen vorweisen müssen. Was entsprechend vier UTZ-Kurse macht.
Allerdings beinhaltet das Canon zur Heiler Ausbildung die Voraussetzung von fünf (festgeschriebenen) UTZ-Kursen. Werden diese nicht auch zwangsläufig als Voraussetzung für das Studium, welches als Ersatz für die Ausbildung dient, angesehen? Oder wird auch jemand angenommen, der beispielsweise in vom Studiengang fremden Fächern die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen mitbringt, sofern die Noten stimmen?
Irgendwie bin ich da gerade ein wenig in dem Zwiespalt, wo die vom Canon vorgegebene Information in eurer Interpretation verankert und wiederzufinden ist, da ich mich zumeist daran orientiere, was uns die liebe Rowling an die Hand gegeben hat.
Liebe Grüße,
Nina